Falls es die Regelungen von BAG und des Durchführungskantons erlauben, können unsere Iglubau-Events stattfinden. Wir sind an der frischen Luft und schützen uns in der Saison 2022/23 zusätzlich gemäss unserem Schutzkonzept.
Entscheidungshilfen für Deine Anmeldung:
- In den Igluweekends sind rund 8 – 17 Personen anwesend (Teilnehmende und Iglubau-Guides). Sollten die Massnahmen kleinere Gruppen fordern, werden die Teilnehmenden in zwei Gruppen mit eigenen Guides getrennt.
- In einem gemeinsamen Iglu sollen nur Personen schlafen, welche entweder geimpft/genesen sind oder sich schon vor dem Event Räumlichkeiten geteilt haben, ohne Schutzmassnahmen einzuhalten (z.B. im Auto während der Anfahrt)
- Der Teilnehmerbeitrag kann auf Deinen Wunsch in einen Gutschein umgewandelt oder vollständig zurückbezahlt werden,
- falls wir Iglubauer den Event absagen, z.B. wegen den Regeln von BAG oder dem Durchführungskanton;
- falls Du oder Deine Begleitung wegen einer Erkrankung, Quarantäne oder Symptomen nicht teilnehmen kannst und dies bis 48h vor dem Event via Kontaktformular gemeldet wird
- Der Teilnehmerbeitrag wird in einen Gutschein umgewandelt,
- falls Du oder Deine Begleitung wegen einer Erkrankung, Quarantäne oder Symptomen nicht teilnehmen kannst und dies später als 48h vor dem Event via Kontaktformular gemeldet wird
Schutzkonzept
Stand: 15.01.2022
Iglubauer.ch halten sich an die jeweils gültigen Regeln des BAG und des Durchführungskantons und kann weitergehende Regeln durchsetzen. Für die Teilnahmem an Events organisiert und unter Verantwortung von iglubauer.ch gilt:
1. Teilnehmer sind symptomfrei
- Teilnehmende beurteilen defensiv und verantwortungsvoll für sich selbst und andere Teilnehmende
- Bei Krankheitssymptomen kann iglubauer.ch Teilenhemde vor oder während dem Event ausschliessen
- Bei Auftritt von Symptomen nach dem Event informieren betroffene Teilnehmende iglubauer.ch
2. Teilnehmer halten die Regeln von BAG sowie des Durchführungskantons ein
- Der Iglubau gilt als „Veranstaltung draussen“
- Für die Benutzung von Bergbahen gelten die Regeln der Bergbahnen
- Für die allfällige Benutzung von Restaurants gelten die Regeln des Restaurants
- Für die allfällige Benutzung von (SAC-)Hütten gelten die Regeln der Hütte
3. Verpflegung
- Bei ordentlichem Wetter wird draussen gekocht und gegessen. Die Kochenden tragen Masken und desinfiszieren sich die Hände. Geschirr und Besteck bringen die Teilnehmenden selbst mit.
- Bei garstigem Wetter können Abendessen und/oder Frühstück in ein Restaurant verlegt werden.
- Bei garstigem Wetter und ohne erreichbares Restaurant kann in Igus gegessen werden. Falls sich Personen aus mehreren Teilnehmergrupupen in einem Iglu durchmischen, gelten die Regeln für Restaurants.
4. Übernachtung
- In einem gemeinsamen Iglu sollen nur Personen schlafen, welche entweder 2G aufweisen oder schon vor dem Weekend Räumlichkeiten geteilt haben, ohne Schutzmassnahmen einzuhalten
- Zusätzlich zu Iglus kann in ~30 Min. auch ein „Doghouse“ erstellt werden, welches einer Person Platz bietet.
- Von Iglubauer gemietete Schlafsack-Inlets werden bei 90° gewaschen
- Von Iglubauer gemietete Schlafsäcke werden zum Trocknen aufgehängt. Zwischen den Vermietungen liegt mind. eine Woche.
5. iglubauer.ch führen Teilnehmerlisten und können diese Daten zwecks Contact-Tracing weitergeben
- Die Personalien der Teilnehmenden werden mit der Anmeldung erfasst
- Meldungen von Teilnehmenden an iglubauer.ch über positive Tests wenige Tage nach dem Event werden an die übrigen Teilnehmenden weitergeleitet
- iglubauer.ch wird Personalien der Teilnehmenden auf Anfrage von Contact Tracer an diese weiterleiten
Für die Umsetzung des Schutzkonzepts ist Flip Grimm verantwortlich.